Energiegesetze und Förderung

Unterstützung für eine saubere Zukunft

Klimaschutz per Gesetz

Wer neu baut, muss nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) einen Teil seines Energiebedarfs aus regenerativen Energien schöpfen. Das betrifft sowohl private als auch öffentliche Bauvorhaben.

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden der Bedarf an Primärenergie, der in Gebäuden für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Beleuchtung benötigt wird, sowie der Wärmeverlust über die Gebäudehülle beschränkt. Ziel sind klimaneutrale Bauten. Das betrifft auch Bestandsbauten, die bis 2050 saniert sein sollen.

 

Fördermittel für ökologische Wärme

Der Einbau von Solaranlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen wird finanziell gefördert. Für kleinere Anlagen in Privathaushalten und in Unternehmen gibt es Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Größere gewerbliche Anlagen wie in Hotels, Wäschereien und kommunalen Betrieben, die erneuerbare Energien nutzen, können mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert werden.

Wir stehen Ihnen gern zu Verfügung, wenn Sie Fragen haben.